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Rechtsanwaltskanzlei Bergemann
Meitzendorfer Str. 1
39179 Barleben

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Kosten
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Kostenerstattung

Zunächst zahlt grundsätzlich derjenige den Rechtsanwalt, der ihn beauftragt hat, also der Mandant. Eventuell kommt eine Übernahme der Kosten durch Erstattung von Dritten in Betracht.

  • Rechtsschutzversicherung

Dazu ist die Einholung einer Deckungszusage notwendig. Diese Auskunft kann ich für Sie einholen.

  • gegnerische Haftpflichtversicherung

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsanwalts.

  • Widerspruchsgegner

Im behördlichen Widerspruchsverfahren übernimmt im Falle eines Abhilfebescheides der Widerspruchsgegner (z.B. ARGE, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Abwasserzweckverband) die notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens, soweit diese nachgewiesen werden.

  • Schuldernerverzug

Bei Geldforderungen ist der Schuldner in Verzug zu setzen, dann können die anfallenden Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden beim Schuldner liquidiert werden.
Ebenso fallen bei anwaltlichen Inkassoangelegenheiten in der Regel die Kosten vollständig dem Schuldner zur Last.

  • Anspruchsgegner bei Vertragsverletzung / unerlaubter Handlung

Wenn der Anspruchsgegner eine Vertragsverletzung oder eine unerlaubte Handlung zu vertreten hat, muss dieser auch die Kosten des außergerichtlichen, anwaltlichen Tätigwerdens tragen.

  • Vergleich

Bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichen können die Kosten der beteiligten Parteien verhältnismäßig geteilt oder gegeneinander aufgehoben werden, auch jede andere Kostentragungsregelung ist grundsätzlich zulässig.

  • Obsiegen im Prozess

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der "Verlierer" die Kosten des Rechtsstreits, also auch die gesetzlichen Anwaltskosten des "Gewinners" zu tragen. Eine Ausnahme besteht im Bereich des Arbeitsrechts. In diesem Verfahren tragen die Parteien jeweils selbst die Rechtsanwaltskosten.